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Dieser Katalog enthält eine ausführliche Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung abrufbaren Leistungen der Häuslichen Pflege.
Irrtum und Druckfehler vorbehalten.

Der Katalog kann hier auch als PDF geöffnet werden.

 

Häusliche Pflege Nottensdorf

Samtgemeinde Horneburg, Altes Land, Buxtehude, Harsefeld

 

Ambulante Kranken- und Altenpflege

Hauswirtschaftliche Versorgung

 

Christa & Torsten Westhoff GbR

Am Walde 1- 21640 Nottensdorf

Telefon 04163/82027

Telefax 04163/7907

 

Die Leistungskomplexe

Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen

Stand 01.07.2011

   

Leistungsumfang der Pflege im Bereich des Pflegeversicherungsgesetzes

bei Leistungserbringungen durch den ambulanten Pflegedienst

 

` Häusliche Pflege Nottensdorf ´

 

Die Leistungen sind auch außerhalb des Angebotes der Pflegekassen abrufbar.

 


Die Leistungskomplexe

(erstellt von den Spitzenverbänden der Pflegeklassen)

 

 

 

Leistungskomplex 1 - Erstbesuch

Beinhaltet insbesondere:

1. Anamnese

Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer u.

medizinischer Aspekte

2. Erhebung des Pflegebedarf

Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe

Erhebung der Kosten

4. Information über Hilfsmittel / Pflegemittel

5. Beratung und Abschluss des Pflegevertrages

6. Pflegeplanung

Anmerkung:

Der Erstbesuch ist einmalig und dient der Abstimmung der Leistungskomplexe

zwischen Pflegebedürftigen und Pflegedienst.

Kosten pro Leistungserbringung 23,58 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 2 - Folgebesuch

beinhaltet insbesondere:

1.Erhebung des geänderten Pflegebedarfs

2.Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe

3.Informationen über weitere Hilfsmittel/ Pflegemittel

4.Beratung über Ergänzung des Pflegevertrages,/ Abschluss neuer Pflegevertrag

5.Pflegeplanung

Anmerkung:

Der Folgebesuch ist durchzuführen und abzurechnen bei einer wesentlichen Änderung des Pflegebedarfs, z.B. Neu Eingruppierung in eine andere Pflegestufe

Bei dauerhaften Ausfall der Pflegeperson

Bei geringfügigen Änderungen innerhalb der ausgewählten Leistungen ist die Kostenübersicht zu aktualisieren.

Kosten pro Leistungserbringung 11,79 Euro

 

 

 

 

Im Bereich der Grundpflege

 

Leistungskomplex 3 – Kleine Pflege

Beinhaltet insbesondere:

1. An-/ Auskleiden

Die Auswahl der Kleidung das An- u. Auskleidung

An- u. Ablegen von Körperersatzstücken

2. Teilwaschen

Waschen und Hautpflege von Teilbereichen des Körpers,

z.B. Gesicht, Oberkörper oder Genitalbereich/Gesäß

ggf. Schneiden u. Feilen von Finger-u. Fußnägel

ggf. Gang zur Toilette u. ggf. die Begleitung zur Waschgelegenheit

ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen-u. Darmentleerung.

Mund-/ Zahnpflege

Mundhygiene und Zahnprothesenversorgung

Anmerkung:

- Dieser Leistungskomplex kann nicht in Verbindung mit den

Komplexen 4 und 5, sowie 16 gewählt werden.

- siehe auch allgemeine Anmerkung Seite 3 nach Große Pflege II

Kosten pro Leistungserbringung 8,65 Euro

 

Leistungskomplex 4 – Große Pflege I

Beinhaltet insbesondere:

1. An-/ Auskleiden

Die Auswahl der Kleidung das An- u. Auskleidung

An- u. Ablegen von Körperersatzstücken

2. Ganzkörperwaschung/ Duschen

Waschen/Duschen u. anschließende Hautpflege des ganzen Körpers

Ggf. Waschen und Trocknen der Haare

Ggf. Gang zur Toilette und die Begleitung zu Waschgelegenheit

Ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- u. Darmentleerung

3. Mund-/Zahnpflege

Mundhygiene und Zahnprothesenversorgung

Anmerkung:

- Dieser Leistungskomplex kann nicht in Verbindung mit den

Komplexen 3 und 5, sowie 16 gewählt werden.

- siehe auch allgemeine Anmerkung Seite 3 zu Große Pflege II

Kosten pro Leistungserbringung 14,15 Euro

 

 

Leistungskomplex 5 – Große Pflege II

Beinhaltet insbesondere:

1. An-/ Auskleiden

Die Auswahl der Kleidung das An- u,. Auskleidung

An- u. Ablegen von Körperersatzstücken

2. Ganzkörperwaschung im Vollbad

Waschen im Vollbad u. anschließende Hautpflege des ganzen Körpers

Ggf. Waschen und Trocknen der Haare

Ggf. Gang zur Toilette und die Begleitung zu Waschgelegenheit

Ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- u. Darmentleerung

3. Mund-/Zahnpflege

Mundhygiene und Zahnprothesenversorgung

Anmerkung:

- Dieser Leistungskomplex kann nicht in Verbindung mit

den Komplexen 3 und 4, sowie 16 gewählt werden.

- siehe auch allgemeine Anmerkung Seite 3 zu Große Pflege II

Kosten pro Leistungserbringung 17,69 Euro

 

 

 

 

Allgemeine Anmerkung zu den Leistungskomplexen 3, 4 und 5:

- Jeder einzelne Leistungskomplex kann maximal 2 x täglich vom Pflege-

bedürftigen gewählt werden.

- Bei Inanspruchnahme von Hilfen, die dem Aufsuchen und Verlassen des

Bettes dienen ist zusätzlich der Leistungskomplex 8 zu wählen.

Bei Inanspruchnahme von Hilfen, die der Inkontinenzversorgung dienen ist

zusätzlich der Leistungskomplex 15 zu wählen.

- Bei Inanspruchnahme von Hilfen im Bereich Kämmen und Rasieren, ist

zusätzlich der Leistungskomplex 6 zuwählen.

Fingernägel u. Fußnägel werden ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt.

Alle Tätigkeiten, die über die Nagelpflege hinausgehen sind Bereiche der

Maniküre bzw. Pediküre.

 

 

 

 

 

Leistungskomplex 6 – Kämmen und Rasieren

Beinhaltet insbesondere:

1. Kämmen, Haare richten, Kontakt zum Friseur

Tagesfrisur

2. Rasieren

Nass- o. Trockenrasur mit verbundener Hautpflege

Anmerkung:

- Dauerwellen, Schneiden oder Färben sind keine Bestandteile

des Leistungskomplexes.

- Rasur und Kämmen bei Männern ist gleichgesetzt mit

dem Herrichten der Tagesfrisur.

- Leistungskomplex 6 ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.

Kosten pro Leistungserbringung 2,75 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 7

zur Zeit nicht belegt

 

 

Leistungskomplex 8 – Hilfen bei Aufsuchen u. Verlassen

des Bettes im Zusammenhang mit der Körperpflege

Beinhaltet insbesondere:

1. Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / Rollstuhl o. ä.

2. Machen u. Richten des Bettes

ggf. Teilwechseln des Bettes

3. Maßnahmen zum körper- situationsgerechten Liegen u. Sitzen

Anmerkung:

- Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen u. Sitzen dienen

der Bequemlichkeit bzw. Entlastung und Linderung von Beschwerden

des Pflegebedürftigen. Es ist keine spez. Lagerung z. B. Decubitusprophylaxe.

Leistungskomplex 8 ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.

Kosten pro Leistungserbringung 1,97 Euro

 

 

 

 

Leistungskomplex 9 – Hilfen beim Aufsuchen und Verlassens

des Bettes

Beinhaltet insbesondere:

1. Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes/ Rollstuhl o. ä.

2. Machen u. Richten des Bettes

ggf. Teilwechseln des Bettes

3. Maßnahmen zum körper- situationsgerechten Liegen u. Sitzen

Anmerkung:

- Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen u. Sitzen dienen

der Bequemlichkeit bzw. Entlastung und Linderung von Beschwerden

des Pflegebedürftigen. Es ist keine spezielle Lagerung z.B. Decubitusprophylaxe.

- Der Leistungskomplex 9 kann in Verbindung mit den Leistungskomplexen

12- 16 und 19 gewählt werden.

- Der Leistungskomplex 9 kann nicht in Verbindung mit den Leistungs-

komplexen 3 - 6 sowie 8, 10, u. 11 gewählt werden.

Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 10 – Spezielle Lagerung bei Immobilität

im Zusammenhang mit der Körperpflege

Beinhaltet insbesondere:

- Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und situationsgerechter Lagerung

in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen

und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfs-

mitteln z.B. Lagerung im Bett zur Decubitusprophylaxe,

- Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes

- Ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen / richten

Anmerkung:

- Liegt keine Immobilität vor, sind Maßnahmen zum körper- und

situationsgerechten Liegen u. Sitzen als aktivierende Pflege

zu wählen (Leistungskomplex 8).

- Leistungskomplex 10 ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.

Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro

 

 

 

 

 

Leistungskomplex 11 – Spezielle Lagerung bei Immobilität

Beinhaltet insbesondere:

1. Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und situationsgerechter Lagerung

in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen

und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfs-

mitteln z.B. Lagerung im Bett zur Decubitusprophylaxe,

2. Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes

3. Ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen / richten

Anmerkung:

- Liegt keine Immobilität vor, sind Maßnahmen zum körper- und situations-

gerechten Liegen u. Sitzen als aktivierende Pflege zu wählen

(Leistungskomplex 9).

- Leistungskomplex 11 kann allein oder mit den Leistungskomplexen

12 – 16 und 19 gewählt werden.

Kosten pro Leistungserbringung 7,86 Euro

 

 

Leistungskomplex 12- Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Beinhaltet insbesondere:

1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

Vorbereitung der Mahlzeiten für die Nahrungsaufnahme (kein Kochen)

2.Hilfen beim Essen u. Trinken / sonstige Mahlzeit

Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme u. zurück, oder Aufrichten

im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr

(kein Anreichen der Nahrung)

Beratung bei Essen- u. Getränkeauswahl, sowie Problemen im Zusammen-

hang der Zubereitung und Nahrungsaufnahme

3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

Hände waschen, Mundpflege,

ggf. Säubern/ Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken

Anmerkung:

Der Leistungskomplex kann nur gewählt werden, wenn der Pflegebedürftige

Nahrung und Flüssigkeit nicht ohne Hilfe zu sich nehmen kann.

- Der Leistungskomplex kann nicht gewählt werden, wenn im Zusammen-

hang mit der hauswirtschaftlichen Versorgung (Leistungskomplex 19),

das Portionieren bzw. Kleinschneiden der Nahrung zeitlich berücksichtigt

ist und der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt.

- Der Leistungskomplex 12 kann nicht mit dem Leistungskomplex 13

gewählt werden.

Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro

 

 

Leistungskomplex 13 - Umfangreiche Hilfe bei der

Nahrungsaufnahme

Beinhaltet insbesondere:

1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

Vorbereitung der Mahlzeiten für die Nahrungsaufnahme (kein Kochen)

2. Hilfen beim Essen u. Trinken/ sonstige Mahlzeit

Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme u. zurück, oder Aufrichten im Bett,

darreichen und anreichen der Nahrung, sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr

Beratung bei Essen- u. Getränkeauswahl,

sowie Problemen im Zusammenhang der Zubereitung und Nahrungsaufnahme

3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern/ Wechseln von verschmutzten

Kleidungsstücken

Anmerkung:

- Der Leistungskomplex kann nur gewählt werden wenn der Pflegebedürftige

Nahrung und Flüssigkeit nicht ohne Hilfe zu sich nehmen kann.

- Der Leistungskomplex kann nicht gewählt werden, wenn im Zusammenhang

mit der hauswirtschaftlichen Versorgung (Leistungskomplex 19), das

Portionieren bzw. Kleinschneiden der Nahrung zeitlich berücksichtigt ist

und der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt.

- Der Leistungskomplex 13 kann nicht mit dem Leistungskomplex 12

gewählt werden.

Kosten pro Leistungserbringung 11,79 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 14 – Nahrungszufuhr durch Verabreichung

von Sondenkost

Beinhaltet insbesondere:

1. Verabreichung der Sondennahrung über:

Magensonde

Katheder – Jejunostomie (z.B: Witzel – Fistel)

PEG mittels Schwerkraft oder Pumpe

2. Sondennahrung auf Körpertemperatur erwärmen

3. Therapeutische Lagerung zur Applikation

4. Überprüfung der Lage der Sonde

5. Spülen der Sonde nach Applikation

6. Ggf. Reinigung des verwendeten Mehrfachsystems

Anmerkung:

- Das Legen einer Sonde ist ärztlich angeordnet. Die Verabreichung der

Sondenkost obliegt der Pflegekraft. Die Verabreichung ist keine Medikation,

sondern dient der Ernährung, ist somit eine grundpflegerische Leistung.

Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro

 

 

Leistungskomplex 15 – Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im

Zusammenhang mit der Körperpflege

Beinhaltet insbesondere:

1. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der

physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen.

Reinigung des Harnröhrenkatheders ( Reinigung des Katheders u.

der Harnröhrenöffnung, zeitlich in Intervallen festgelegtes Abklemmen)

Wechseln des Katheder, Urostoma- und Anus- praeter- Beutels

2. Inkontinenzversorgung ( Vorlagen und Windelhosen)

3. Kontinenztraining von Blase und Darm

4. Hilfe bei Erbrechen

Anmerkung:

- Der Leistungskomplex ist nur in Verbindung mit den Leistungskomplexen

3 –5 wählbar.

Kosten pro Leistungserbringung 3,14 Euro

 

 

Leistungskomplex 16 – Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen

Beinhaltet insbesondere:

1. An- und Auskleiden, ggf. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken

2. Begleitung zur Toilette

Unterstützung der physiologischen Darm- Blasenentleerung

3. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen,

Unterstützung der physiologischen Blasen- und Darmentleerung

Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physio-

logischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen.

Reinigung des Harnröhrenkatheders ( Reinigung des Katheders u.

der Harnröhrenöffnung, zeitlich in Intervallen festgelegtes Abklemmen)

Wechseln des Katheder, Urostoma- und Anus- praeter- Beutels

4. Inkontinenzversorgung ( Vorlagen und Windelhosen)

5. Kontinenztraining von Blase und Darm

6. Hilfe bei Erbrechen

7. Entsorgung der Ausscheidungen

8. Teilwaschen

Anmerkung:

Der Leistungskomplex ist nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen

3 –5 sowie 15 wählbar.

Kosten pro Leistungserbringung 7,86 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 17 – Hilfestellung bei Verlassen oder

Wiederaufsuchen der Wohnung

 

Beinhaltet insbesondere:

1. An/Auskleiden

Im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung

Auswahl der Kleidung

Ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken

2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Ggf. Treppensteigen

Anmerkung:

- Der Leistungskomplex 17 kann nicht mit dem Leistungskomplex 18 gewählt werden.

- Der Leistungskomplex 17 ist nicht bei einer Begleitung außerhalb der Wohnung wählbar,

er dient der Vorbereitung zum Verlassen der Wohnung.

Kosten pro Leistungserbringung 3,14 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 18 – Begleitung bei Aktivitäten

Beinhaltet insbesondere:

1. An/Auskleiden

Im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung

Auswahl der Kleidung

Ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken

2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Ggf. Treppensteigen

3. Begleitung bei Aktivitäten

Das persönliche Erscheinen muss erforderlich sein, keine Spaziergänge

oder kulturellen Veranstaltungen

Anmerkung:

- Der Leistungskomplex 18 kann nicht mit dem Leistungskomplex 17

gewählt werden. Der Leistungskomplex 18 dient der Begleitung unter

ständiger Betreuung durch eine Begleitperson, z. B. in Arztpraxen

oder Behörden. Die Wartezeit ist inklusive. Reine Fahrdienste sind

nicht gemeint.

Kosten pro Leistungserbringung 23,58 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 19 – Hauswirtschaftliche Versorgung

Beinhaltet insbesondere:

1. Aufräumen und Reinigung der Wohnung

Trennen und Entsorgung des Abfalls

Spülen

Aufräumen

Reinigung des Bades / der Toilette/der Küche / des Wohn- u. Schlafbereiches

Staubsaugen / Nassreinigung

Staubwischen

2. Vor- u. Zubereitung von Mahlzeiten

Kalte oder warme Mahlzeiten, Kochen

Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit

Zwischenmahlzeit vorbereiten bzw. bereitstellen

Mundgerechte Zubereitung

Tisch decken, anrichten, aufräumen,

Spülen, Trocknen und Einräumen

Reinigung des Arbeitsbereiches

3. Einkaufen

Erstellen eines Einkaufs- / Speiseplans

Einkaufen von Lebensmitteln sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen

der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung

Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung

Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen (Apotheke,

Post, Reinigung)

4. Pflege der Wäsche

Wechseln der Wäsche ,

Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes

Waschen der Wäsche, Aufhängen der Wäsche, ggf. Ausbessern

Bügeln u. Einräumen

5. Beheizen der Wohnung

Beschaffung des Heizmaterials u. Entsorgung der Verbrennungsrückstände

Heizen der installierten Öfen mit Holz, Kohle u. Öl ( nicht Zentralheizung)

 

Anmerkung:

- Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme wird durch den Pflegebedürftigen

bestimmt. Eine Zeiteinheit ist 10 min.

- Nicht dem Leistungskomplex zu zuordnen sind Gartenarbeiten, Pflege der

Balkonpflanzen, Treppenhausreinigung, Haustierversorgung, Entsorgung

von Sperrmüll.

Kosten pro 10 Minuten Leistungserbringung 3,14 Euro

 

 

 

Leistungskomplex 20 – Pflegeeinsatz gem. § 37. Abs.3 SGB XI

 

Beinhaltet insbesondere:

1. Beratung

2. Hilfestellung

3. Mitteilung an die Pflegekasse

Anmerkung:

-Leistungskomplex nur wählbar bei Pflegebedürftigen mit Geldleistung.

Vergütung Pflegestufe I u. II 21,00 Euro

Vergütung Pflegestufe III 31,00 Euro

 

 

Leistungskomplex 21 – Wegegeldpauschalen

Beinhaltet insbesondere:

1. Fahrt und Wegezeiten bis zur Wohnung des Pflegebedürftigen betreffend

Hin- u. Rückfahrt zu Tageszeiten, wie zu ungünstigen Zeiten, je Einsatz.

2. Fallen innerhalb eines Einsatzes Leistungen der Häuslichen Krankenpflege

(SGB V)und Leistungen der häuslichen Pflege (SGB XI)zusammen, wird

die Wegepauschale für den Pflegeberechtigten hälftig berechnet.

Anmerkung:

- Die Wegegeldpauschale kann nicht gewählt werden, sie ist je nach Tageszeit-

und Wochentagberechnung pro Einsatz zu zahlen.

- Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt und

werden durch den gleichen Pflegedienst versorgt, so wird für jeden Pflege-

bedürftigen die Pauschale hälftig berechnet

- In Seniorenwohnlagen die räumlich mit Pflegediensten nah verbunden sind,

kann eine Wegegeld von 1 Euro berechnet werden.

- Bei externen Pflegediensten, die zwei zeitlich zusammenhängende

Pflegebedürftige nacheinander in der Wohnanlage pflegen, kann anstelle

der Pauschale jeweils 1, 50 Euro berechnet werden.

 

1a) Wegepauschale-

Besuch zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr 3,34 EUR

1.b) erhöhte Wegepauschale-

Besuch zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 6,68 EUR

1.c) halbe Wegepauschale-

Besuch zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr bei gleichzeitiger

Erbringung von Leistungen SGB V: 1,67 EUR

1.b) halbe erhöhte Wegepauschale

Besuch zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen SGB V: : 3,34 EUR

Altenpflegeheim Nottensdorf „Haus am Wald„, Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tel.: 0 41 63 / 24 43
Häusliche Pflege Nottensdorf, Amb. Alten- und Krankenpflege, Horneburg - Altes Land - Buxtehude, Tel.: 0 41 63 / 820 27