Dieser Katalog enthält eine ausführliche Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung abrufbaren Leistungen der Häuslichen Pflege.
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Häusliche Pflege Nottensdorf
Samtgemeinde Horneburg, Altes Land, Buxtehude, Harsefeld
Ambulante Kranken- und Altenpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Christa & Torsten Westhoff GbR
Am Walde 1- 21640 Nottensdorf
Telefon 04163/82027
Telefax 04163/7907
Die Leistungskomplexe
Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen
Stand 01.07.2011
Leistungsumfang der Pflege im Bereich des Pflegeversicherungsgesetzes
bei Leistungserbringungen durch den ambulanten Pflegedienst
` Häusliche Pflege Nottensdorf ´
Die Leistungen sind auch außerhalb des Angebotes der Pflegekassen abrufbar.
Die Leistungskomplexe
(erstellt von den Spitzenverbänden der Pflegeklassen)
Leistungskomplex 1 - Erstbesuch
Beinhaltet insbesondere:
1. Anamnese
Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer u.
medizinischer Aspekte
2. Erhebung des Pflegebedarf
Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
Erhebung der Kosten
4. Information über Hilfsmittel / Pflegemittel
5. Beratung und Abschluss des Pflegevertrages
6. Pflegeplanung
Anmerkung:
Der Erstbesuch ist einmalig und dient der Abstimmung der Leistungskomplexe
zwischen Pflegebedürftigen und Pflegedienst.
Kosten pro Leistungserbringung 23,58 Euro
Leistungskomplex 2 - Folgebesuch
beinhaltet insbesondere:
1.Erhebung des geänderten Pflegebedarfs
2.Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
3.Informationen über weitere Hilfsmittel/ Pflegemittel
4.Beratung über Ergänzung des Pflegevertrages,/ Abschluss neuer Pflegevertrag
5.Pflegeplanung
Anmerkung:
Der Folgebesuch ist durchzuführen und abzurechnen bei einer wesentlichen Änderung des Pflegebedarfs, z.B. Neu Eingruppierung in eine andere Pflegestufe
Bei dauerhaften Ausfall der Pflegeperson
Bei geringfügigen Änderungen innerhalb der ausgewählten Leistungen ist die Kostenübersicht zu aktualisieren.
Kosten pro Leistungserbringung 11,79 Euro
Im Bereich der Grundpflege
Leistungskomplex 3 – Kleine Pflege
Beinhaltet insbesondere:
1. An-/ Auskleiden
Die Auswahl der Kleidung das An- u. Auskleidung
An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
2. Teilwaschen
Waschen und Hautpflege von Teilbereichen des Körpers,
z.B. Gesicht, Oberkörper oder Genitalbereich/Gesäß
ggf. Schneiden u. Feilen von Finger-u. Fußnägel
ggf. Gang zur Toilette u. ggf. die Begleitung zur Waschgelegenheit
ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen-u. Darmentleerung.
Mund-/ Zahnpflege
Mundhygiene und Zahnprothesenversorgung
Anmerkung:
- Dieser Leistungskomplex kann nicht in Verbindung mit den
Komplexen 4 und 5, sowie 16 gewählt werden.
- siehe auch allgemeine Anmerkung Seite 3 nach Große Pflege II
Kosten pro Leistungserbringung 8,65 Euro
Leistungskomplex 4 – Große Pflege I
Beinhaltet insbesondere:
1. An-/ Auskleiden
Die Auswahl der Kleidung das An- u. Auskleidung
An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
2. Ganzkörperwaschung/ Duschen
Waschen/Duschen u. anschließende Hautpflege des ganzen Körpers
Ggf. Waschen und Trocknen der Haare
Ggf. Gang zur Toilette und die Begleitung zu Waschgelegenheit
Ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- u. Darmentleerung
3. Mund-/Zahnpflege
Mundhygiene und Zahnprothesenversorgung
Anmerkung:
- Dieser Leistungskomplex kann nicht in Verbindung mit den
Komplexen 3 und 5, sowie 16 gewählt werden.
- siehe auch allgemeine Anmerkung Seite 3 zu Große Pflege II
Kosten pro Leistungserbringung 14,15 Euro
Leistungskomplex 5 – Große Pflege II
Beinhaltet insbesondere:
1. An-/ Auskleiden
Die Auswahl der Kleidung das An- u,. Auskleidung
An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
2. Ganzkörperwaschung im Vollbad
Waschen im Vollbad u. anschließende Hautpflege des ganzen Körpers
Ggf. Waschen und Trocknen der Haare
Ggf. Gang zur Toilette und die Begleitung zu Waschgelegenheit
Ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- u. Darmentleerung
3. Mund-/Zahnpflege
Mundhygiene und Zahnprothesenversorgung
Anmerkung:
- Dieser Leistungskomplex kann nicht in Verbindung mit
den Komplexen 3 und 4, sowie 16 gewählt werden.
- siehe auch allgemeine Anmerkung Seite 3 zu Große Pflege II
Kosten pro Leistungserbringung 17,69 Euro
Allgemeine Anmerkung zu den Leistungskomplexen 3, 4 und 5:
- Jeder einzelne Leistungskomplex kann maximal 2 x täglich vom Pflege-
bedürftigen gewählt werden.
- Bei Inanspruchnahme von Hilfen, die dem Aufsuchen und Verlassen des
Bettes dienen ist zusätzlich der Leistungskomplex 8 zu wählen.
Bei Inanspruchnahme von Hilfen, die der Inkontinenzversorgung dienen ist
zusätzlich der Leistungskomplex 15 zu wählen.
- Bei Inanspruchnahme von Hilfen im Bereich Kämmen und Rasieren, ist
zusätzlich der Leistungskomplex 6 zuwählen.
Fingernägel u. Fußnägel werden ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt.
Alle Tätigkeiten, die über die Nagelpflege hinausgehen sind Bereiche der
Maniküre bzw. Pediküre.
Leistungskomplex 6 – Kämmen und Rasieren
Beinhaltet insbesondere:
1. Kämmen, Haare richten, Kontakt zum Friseur
Tagesfrisur
2. Rasieren
Nass- o. Trockenrasur mit verbundener Hautpflege
Anmerkung:
- Dauerwellen, Schneiden oder Färben sind keine Bestandteile
des Leistungskomplexes.
- Rasur und Kämmen bei Männern ist gleichgesetzt mit
dem Herrichten der Tagesfrisur.
- Leistungskomplex 6 ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.
Kosten pro Leistungserbringung 2,75 Euro
Leistungskomplex 7
zur Zeit nicht belegt
Leistungskomplex 8 – Hilfen bei Aufsuchen u. Verlassen
des Bettes im Zusammenhang mit der Körperpflege
Beinhaltet insbesondere:
1. Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / Rollstuhl o. ä.
2. Machen u. Richten des Bettes
ggf. Teilwechseln des Bettes
3. Maßnahmen zum körper- situationsgerechten Liegen u. Sitzen
Anmerkung:
- Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen u. Sitzen dienen
der Bequemlichkeit bzw. Entlastung und Linderung von Beschwerden
des Pflegebedürftigen. Es ist keine spez. Lagerung z. B. Decubitusprophylaxe.
Leistungskomplex 8 ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.
Kosten pro Leistungserbringung 1,97 Euro
Leistungskomplex 9 – Hilfen beim Aufsuchen und Verlassens
des Bettes
Beinhaltet insbesondere:
1. Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes/ Rollstuhl o. ä.
2. Machen u. Richten des Bettes
ggf. Teilwechseln des Bettes
3. Maßnahmen zum körper- situationsgerechten Liegen u. Sitzen
Anmerkung:
- Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen u. Sitzen dienen
der Bequemlichkeit bzw. Entlastung und Linderung von Beschwerden
des Pflegebedürftigen. Es ist keine spezielle Lagerung z.B. Decubitusprophylaxe.
- Der Leistungskomplex 9 kann in Verbindung mit den Leistungskomplexen
12- 16 und 19 gewählt werden.
- Der Leistungskomplex 9 kann nicht in Verbindung mit den Leistungs-
komplexen 3 - 6 sowie 8, 10, u. 11 gewählt werden.
Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro
Leistungskomplex 10 – Spezielle Lagerung bei Immobilität
im Zusammenhang mit der Körperpflege
Beinhaltet insbesondere:
- Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und situationsgerechter Lagerung
in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen
und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfs-
mitteln z.B. Lagerung im Bett zur Decubitusprophylaxe,
- Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
- Ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen / richten
Anmerkung:
- Liegt keine Immobilität vor, sind Maßnahmen zum körper- und
situationsgerechten Liegen u. Sitzen als aktivierende Pflege
zu wählen (Leistungskomplex 8).
- Leistungskomplex 10 ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar.
Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro
Leistungskomplex 11 – Spezielle Lagerung bei Immobilität
Beinhaltet insbesondere:
1. Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und situationsgerechter Lagerung
in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen
und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfs-
mitteln z.B. Lagerung im Bett zur Decubitusprophylaxe,
2. Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
3. Ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen / richten
Anmerkung:
- Liegt keine Immobilität vor, sind Maßnahmen zum körper- und situations-
gerechten Liegen u. Sitzen als aktivierende Pflege zu wählen
(Leistungskomplex 9).
- Leistungskomplex 11 kann allein oder mit den Leistungskomplexen
12 – 16 und 19 gewählt werden.
Kosten pro Leistungserbringung 7,86 Euro
Leistungskomplex 12- Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Beinhaltet insbesondere:
1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
Vorbereitung der Mahlzeiten für die Nahrungsaufnahme (kein Kochen)
2.Hilfen beim Essen u. Trinken / sonstige Mahlzeit
Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme u. zurück, oder Aufrichten
im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr
(kein Anreichen der Nahrung)
Beratung bei Essen- u. Getränkeauswahl, sowie Problemen im Zusammen-
hang der Zubereitung und Nahrungsaufnahme
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Hände waschen, Mundpflege,
ggf. Säubern/ Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken
Anmerkung:
Der Leistungskomplex kann nur gewählt werden, wenn der Pflegebedürftige
Nahrung und Flüssigkeit nicht ohne Hilfe zu sich nehmen kann.
- Der Leistungskomplex kann nicht gewählt werden, wenn im Zusammen-
hang mit der hauswirtschaftlichen Versorgung (Leistungskomplex 19),
das Portionieren bzw. Kleinschneiden der Nahrung zeitlich berücksichtigt
ist und der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt.
- Der Leistungskomplex 12 kann nicht mit dem Leistungskomplex 13
gewählt werden.
Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro
Leistungskomplex 13 - Umfangreiche Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme
Beinhaltet insbesondere:
1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
Vorbereitung der Mahlzeiten für die Nahrungsaufnahme (kein Kochen)
2. Hilfen beim Essen u. Trinken/ sonstige Mahlzeit
Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme u. zurück, oder Aufrichten im Bett,
darreichen und anreichen der Nahrung, sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr
Beratung bei Essen- u. Getränkeauswahl,
sowie Problemen im Zusammenhang der Zubereitung und Nahrungsaufnahme
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern/ Wechseln von verschmutzten
Kleidungsstücken
Anmerkung:
- Der Leistungskomplex kann nur gewählt werden wenn der Pflegebedürftige
Nahrung und Flüssigkeit nicht ohne Hilfe zu sich nehmen kann.
- Der Leistungskomplex kann nicht gewählt werden, wenn im Zusammenhang
mit der hauswirtschaftlichen Versorgung (Leistungskomplex 19), das
Portionieren bzw. Kleinschneiden der Nahrung zeitlich berücksichtigt ist
und der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt.
- Der Leistungskomplex 13 kann nicht mit dem Leistungskomplex 12
gewählt werden.
Kosten pro Leistungserbringung 11,79 Euro
Leistungskomplex 14 – Nahrungszufuhr durch Verabreichung
von Sondenkost
Beinhaltet insbesondere:
1. Verabreichung der Sondennahrung über:
Magensonde
Katheder – Jejunostomie (z.B: Witzel – Fistel)
PEG mittels Schwerkraft oder Pumpe
2. Sondennahrung auf Körpertemperatur erwärmen
3. Therapeutische Lagerung zur Applikation
4. Überprüfung der Lage der Sonde
5. Spülen der Sonde nach Applikation
6. Ggf. Reinigung des verwendeten Mehrfachsystems
Anmerkung:
- Das Legen einer Sonde ist ärztlich angeordnet. Die Verabreichung der
Sondenkost obliegt der Pflegekraft. Die Verabreichung ist keine Medikation,
sondern dient der Ernährung, ist somit eine grundpflegerische Leistung.
Kosten pro Leistungserbringung 3,93 Euro
Leistungskomplex 15 – Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im
Zusammenhang mit der Körperpflege
Beinhaltet insbesondere:
1. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der
physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen.
Reinigung des Harnröhrenkatheders ( Reinigung des Katheders u.
der Harnröhrenöffnung, zeitlich in Intervallen festgelegtes Abklemmen)
Wechseln des Katheder, Urostoma- und Anus- praeter- Beutels
2. Inkontinenzversorgung ( Vorlagen und Windelhosen)
3. Kontinenztraining von Blase und Darm
4. Hilfe bei Erbrechen
Anmerkung:
- Der Leistungskomplex ist nur in Verbindung mit den Leistungskomplexen
3 –5 wählbar.
Kosten pro Leistungserbringung 3,14 Euro
Leistungskomplex 16 – Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen
Beinhaltet insbesondere:
1. An- und Auskleiden, ggf. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
2. Begleitung zur Toilette
Unterstützung der physiologischen Darm- Blasenentleerung
3. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen,
Unterstützung der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physio-
logischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen.
Reinigung des Harnröhrenkatheders ( Reinigung des Katheders u.
der Harnröhrenöffnung, zeitlich in Intervallen festgelegtes Abklemmen)
Wechseln des Katheder, Urostoma- und Anus- praeter- Beutels
4. Inkontinenzversorgung ( Vorlagen und Windelhosen)
5. Kontinenztraining von Blase und Darm
6. Hilfe bei Erbrechen
7. Entsorgung der Ausscheidungen
8. Teilwaschen
Anmerkung:
Der Leistungskomplex ist nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen
3 –5 sowie 15 wählbar.
Kosten pro Leistungserbringung 7,86 Euro
Leistungskomplex 17 – Hilfestellung bei Verlassen oder
Wiederaufsuchen der Wohnung
Beinhaltet insbesondere:
1. An/Auskleiden
Im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung
Auswahl der Kleidung
Ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Ggf. Treppensteigen
Anmerkung:
- Der Leistungskomplex 17 kann nicht mit dem Leistungskomplex 18 gewählt werden.
- Der Leistungskomplex 17 ist nicht bei einer Begleitung außerhalb der Wohnung wählbar,
er dient der Vorbereitung zum Verlassen der Wohnung.
Kosten pro Leistungserbringung 3,14 Euro
Leistungskomplex 18 – Begleitung bei Aktivitäten
Beinhaltet insbesondere:
1. An/Auskleiden
Im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung
Auswahl der Kleidung
Ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Ggf. Treppensteigen
3. Begleitung bei Aktivitäten
Das persönliche Erscheinen muss erforderlich sein, keine Spaziergänge
oder kulturellen Veranstaltungen
Anmerkung:
- Der Leistungskomplex 18 kann nicht mit dem Leistungskomplex 17
gewählt werden. Der Leistungskomplex 18 dient der Begleitung unter
ständiger Betreuung durch eine Begleitperson, z. B. in Arztpraxen
oder Behörden. Die Wartezeit ist inklusive. Reine Fahrdienste sind
nicht gemeint.
Kosten pro Leistungserbringung 23,58 Euro
Leistungskomplex 19 – Hauswirtschaftliche Versorgung
Beinhaltet insbesondere:
1. Aufräumen und Reinigung der Wohnung
Trennen und Entsorgung des Abfalls
Spülen
Aufräumen
Reinigung des Bades / der Toilette/der Küche / des Wohn- u. Schlafbereiches
Staubsaugen / Nassreinigung
Staubwischen
2. Vor- u. Zubereitung von Mahlzeiten
Kalte oder warme Mahlzeiten, Kochen
Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
Zwischenmahlzeit vorbereiten bzw. bereitstellen
Mundgerechte Zubereitung
Tisch decken, anrichten, aufräumen,
Spülen, Trocknen und Einräumen
Reinigung des Arbeitsbereiches
3. Einkaufen
Erstellen eines Einkaufs- / Speiseplans
Einkaufen von Lebensmitteln sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung
Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung
Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen (Apotheke,
Post, Reinigung)
4. Pflege der Wäsche
Wechseln der Wäsche ,
Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
Waschen der Wäsche, Aufhängen der Wäsche, ggf. Ausbessern
Bügeln u. Einräumen
5. Beheizen der Wohnung
Beschaffung des Heizmaterials u. Entsorgung der Verbrennungsrückstände
Heizen der installierten Öfen mit Holz, Kohle u. Öl ( nicht Zentralheizung)
Anmerkung:
- Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme wird durch den Pflegebedürftigen
bestimmt. Eine Zeiteinheit ist 10 min.
- Nicht dem Leistungskomplex zu zuordnen sind Gartenarbeiten, Pflege der
Balkonpflanzen, Treppenhausreinigung, Haustierversorgung, Entsorgung
von Sperrmüll.
Kosten pro 10 Minuten Leistungserbringung 3,14 Euro
Leistungskomplex 20 – Pflegeeinsatz gem. § 37. Abs.3 SGB XI
Beinhaltet insbesondere:
1. Beratung
2. Hilfestellung
3. Mitteilung an die Pflegekasse
Anmerkung:
-Leistungskomplex nur wählbar bei Pflegebedürftigen mit Geldleistung.
Vergütung Pflegestufe I u. II 21,00 Euro
Vergütung Pflegestufe III 31,00 Euro
Leistungskomplex 21 – Wegegeldpauschalen
Beinhaltet insbesondere:
1. Fahrt und Wegezeiten bis zur Wohnung des Pflegebedürftigen betreffend
Hin- u. Rückfahrt zu Tageszeiten, wie zu ungünstigen Zeiten, je Einsatz.
2. Fallen innerhalb eines Einsatzes Leistungen der Häuslichen Krankenpflege
(SGB V)und Leistungen der häuslichen Pflege (SGB XI)zusammen, wird
die Wegepauschale für den Pflegeberechtigten hälftig berechnet.
Anmerkung:
- Die Wegegeldpauschale kann nicht gewählt werden, sie ist je nach Tageszeit-
und Wochentagberechnung pro Einsatz zu zahlen.
- Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt und
werden durch den gleichen Pflegedienst versorgt, so wird für jeden Pflege-
bedürftigen die Pauschale hälftig berechnet
- In Seniorenwohnlagen die räumlich mit Pflegediensten nah verbunden sind,
kann eine Wegegeld von 1 Euro berechnet werden.
- Bei externen Pflegediensten, die zwei zeitlich zusammenhängende
Pflegebedürftige nacheinander in der Wohnanlage pflegen, kann anstelle
der Pauschale jeweils 1, 50 Euro berechnet werden.
1a) Wegepauschale-
Besuch zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr 3,34 EUR
1.b) erhöhte Wegepauschale-
Besuch zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 6,68 EUR
1.c) halbe Wegepauschale-
Besuch zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr bei gleichzeitiger
Erbringung von Leistungen SGB V: 1,67 EUR
1.b) halbe erhöhte Wegepauschale –
Besuch zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen SGB V: : 3,34 EUR