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Die elektronische Lohnsteuerkarte [07.12.2011]
Start ist nun 01.01.2013

Nach der Finanzministerkonferenz vom 01.12.2011 ist der neue Start-Termin für die Umsetzung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf den 01.01.2013 festgelegt worden. Offizielle Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums. -> "Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später". Eine Informationsschrift können Sie auch hier (PDF; 88 KB) herunterladen.

Mit Ihrer Gehaltsabrechnung 12/2012 erhalten Sie ein Informationsblatt zum Jahreswechsel. Die Blatt können Sie vorab hier (PDF; 16 KB herunterladen.



Die elektronische Lohnsteuerkarte [09.11.2011]
Erneute Verzögerungen bei der Umsetzung

Bei der Umsetzung der elektronischen Lohnsteuerkarte kommt es erneut zu Verzögerungen. Mit einem Start zum 01.01.2012 ist nicht zu rechnen. Ein Merkblatt zum aktuellen Stand der Dinge können Sie hier (PDF; 5 KB) herunterladen. Dieses Merkblatt erhalten Sie zusätzlich mit Ihrer November-Abrechnung.


Die elektronische Lohnsteuerkarte [16.09.2011]

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein aktuelles Informations-Faltblatt (Stand: August 2011) herausgegeben. Dieses Faltblatt können Sie hier herunterladen (PDF; 286 KB)


Die Bundesregierung wird das ELENA-Verfahren einstellen [20.07.2011]

Die Bundesregierung hat die Einstellung des ELENA-Verfahrens beschlossen. Das seinerzeit von der Großen Koalition eingeführte System ist bis heute nicht voll funktionsfähig. Es wurden bisher rund 500 Millionen Datensätze bei der zentralen Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung abgespeichert. Diese Datensätze sollen nun gelöscht werden. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

Die Bundesregierung begründet die Einstellung des ELENA-Verfahrens damit, dass "die notwendigen datenschutzrechtlichen Sicherheitsstandards in absehbarer Zeit nicht flächendeckend zu erreichen seien."

Datenschützer hingegen hatten seit Anbeginn des Verfahrens protestiert, rund 20.000 Klagen wurden eingereicht.

Nach Angaben des Steuerzahlerbundes hat die Regierung für ELENA rund 33 Mio. Euro verbrannt. Laut Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben die Unternehmen mehrere Hundert Mio. Euro für die Umstellung auf ELENA ausgegeben.

Wichtig: ELENA hat nichts mit der elektronischen Lohnsteuerkarte zu tun. Diese wird von den Datenschützern auch als wenig bedenklich eingestuft, da nur wenig sensible Daten vorhanden sind. Des weiteren werden diese Daten ausschließlich vom Finanzamt abgerufen, welches im wesentlichen auch keinen Unterschied zum alten manuellen Übermittlungsverfahren in Papierform darstellt. Überdies ist dieses Verfahren mittlerweile technisch so gut wie ausgereift, so dass nach dem Übergangsjahr 2011 die tatsächliche Umsetzung zum 01.01.2012 erfolgen kann.
 


 

Abschaffung der Lohnsteuerkarte

Die bisherige Lohnsteuerkarte wird durch ein neues, papierloses Verfahren ersetzt. Daher wurden für 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten zugestellt. Das heißt, dass die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 grundsätzlich auch für 2011 ihre Gültigkeit behalten.

So fern für 2011 Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgen sollen, sind Sie selbstverständlich dazu berechtigt, diese Änderungen vornehmen zu lassen. Im Gegenzug sind Sie jedoch auch dazu verpflichtet, so fern bspw. die Voraussetzung für einen etwaigen Freibetrag oder die evtl. Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (Lohnsteuerklasse II) nicht mehr vorliegt.

  TN_El_Lstkarte.gif Zu Ihrer Gehaltsabrechnung 12/2010 haben wir die Lohnsteuerbescheingung 2010 und das Faltblatt "Die elektronische Lohnsteuerkarte" beigefügt. Bei diesem Faltblatt handelt es sich um eine Informationsschrift des Bundesministerium der Finanzen. Weitere Exemplare können Sie bei Bedarf hier herunterladen (PDF; 249 KB)



 

ELENA
Elektronischer Entgeltnachweis

Am 01.01.2010 ist der sog. "ELENA" (Elektronischer Enteltnachweis) eingeführt worden. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihrer Gehaltsabrechnung an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Ab 2012 soll damit das Ausstellen von Papier-Bescheinigungen entfallen (wenn bspw. ein Antrag auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld gestellt wird)


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Zusammen mit der Gehaltsabrechnung 12/2009 haben Sie eine Informationsschrift zum ELELNA-Verfahren erhalten erhalten.

Weitere Exemplare können Sie sich hier herunterladen (PDF; 408 KB). Diese Broschüre ist herausgegeben worden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter diesem Link: www.das-elena-verfahren.de



 

Altenpflegeheim Nottensdorf „Haus am Wald„, Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tel.: 0 41 63 / 24 43
Häusliche Pflege Nottensdorf, Amb. Alten- und Krankenpflege, Horneburg - Altes Land - Buxtehude, Tel.: 0 41 63 / 820 27